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AVGS Coaching mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Starte erfolgreich in deine Selbstständigkeit mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Du hast die Chance, mithilfe des AVGS Coachings eine erfolgreiche Existenzgründung zu realisieren.
Die mehrtägige Einzelmaßnahme bietet dir eine erfolgs- und praxiserprobte Unterstützung bei der Planung deines Unternehmens. Durch eine umfassende Analyse der Chancen und Risiken deiner Geschäftsidee sowie einer guten Planung kannst du das Geschäftsrisiko reduzieren und dein Unternehmen erfolgreich aufbauen. Neben einem lebendigen Businessplan erhältst du wertvolles Praxiswissen von Experten, um deine Geschäftsidee erfolgreich umzusetzen. Unsere langjährige Erfahrung im Bereich der Existenzgründung macht uns zu deinem idealen Partner in allen Gründungsfragen.
Wir unterstützen dich dabei, dein Potenzial zu entfalten und erfolgreich selbstständig zu werden.
Herr Schaumberger hat mich in der Erstellung meines Businessplans äußerst kompetent unterstützt. Meine Fragen hat er immer sehr zeitnah und zuverlässig beantwortet, so dass ich mit einem guten Gefühl den Gründungszuschuss zur Selbstständigkeit beantragen konnte. Im Kontakt ist Herr Schaumberger sehr wertschätzend und freundlich, ich kann seine Leistungen zur Existenzgründungshilfe ohne Einschränkungen weiterempfehlen!
Ich bin sehr zufrieden mit der sehr ausführlichen Beratung von Herrn Schaumberger. Er hat mich ideal auf das persönliche Gespräch bei der Agentur für Arbeit vorbereitet und mir einen perfekten Leitfaden für die schriftlich Ausarbeitung des Business Plans an die Hand gegeben. Und auch außerhalb unserer Termine war er bei Fragen immer erreichbar und hilfsbereit. Ich kann ein Gründercoaching bei Herrn Schaumberger absolut weiterempfehlen!
FAQ zum AVGS Coaching Berlin
Wer kann den AVGS beantragen?
Du kannst den AVGS beantragen, wenn Du Arbeitssuchender mit dem Status ALG I oder ALG II (Hartz IV) bist, sowie als Existenzgründer, dessen Einkommen so gering ist, dass Du Unterstützungsleistungen durch das JobCenter oder die ARGE erhältst. Auch Mitarbeiter in einer Transfergesellschaft können von der Förderung profitieren. Der Antrag kann bei Deinem zuständigen Arbeitsamt oder Job-Center gestellt werden.
Wann kann ich den AVGS beantragen?
Als Arbeitssuchender mit dem Status ALG I oder ALG II (Hartz IV) oder als Existenzgründer, dessen Einkommen so gering ist, dass er Unterstützungsleistungen durch das JobCenter oder die ARGE erhält, kannst du gefördert werden. Auch als Mitarbeiter in einer Transfergesellschaft hast du die Möglichkeit, Unterstützung zu erhalten. Wenn du weitere Fragen oder Anliegen hast, stehe ich dir gerne zur Verfügung.
Was kostet mich als Antragsteller der AVGS?
Die Kosten für das AVGS Coaching werden vollständig von der Bundesagentur für Arbeit / deinem Jobcenter übernommen, sodass für Dich als Antragsteller keine Kosten entstehen. Zusätzlich kannst Du auch Zuschüsse für Fahrtkosten und Kinderbetreuung beantragen.
Welche Leistungen erhalte ich beim AVGS?
Um dich als Gründer erfolgreich zu machen, bieten wir verschiedene Module an, die dich befähigen, dein Unternehmen zu gründen und zu führen. Du hast die Möglichkeit, einzelne Module auszuwählen, je nachdem, welche Kenntnisse und Fähigkeiten du bereits besitzt oder welche du noch erwerben möchtest. Unsere Coaching-Sitzungen finden online statt, so dass du flexibel bleiben und von überall aus auf das Coaching zugreifen kannst.
Wie ist der grundsätzliche Ablauf beim AVGS?
Nach unserem kostenlosen Erstgespräch helfen wir dir den AVGS bei der für dich zuständigen Stelle, wie der Bundesagentur für Arbeit oder dem JobCenter/ARGE zu beantragen. Nach der schriftlichen Bewilligung wird die Maßnahme in zeitlicher Abstimmung und Rahmenvorgabe mit deinem Gründungsberater zeitnah durchgeführt. Wenn du die Maßnahme abgeschlossen hast, reicht der Bildungsträger die entsprechenden Nachweise gemäß Vorgabe ein und rechnet direkt mit der Bundesagentur für Arbeit ab. Du hast außerdem die Möglichkeit, zusätzliche Zuschüsse wie beispielsweise einen Fahrkostenzuschuss mit den vorgegebenen Formularen bei deinem zuständigen Arbeitsamt oder JobCenter einzureichen.
Weiterführende Informationen zum AVGS: