Gründungszuschuss:
Deine Chance auf finanzielle Unterstützung für den Start in die Selbstständigkeit
Ziel des Gründungszuschuss:
Der Gründungszuschuss hat das klare Ziel, Deinen Lebensunterhalt und wichtige soziale Absicherungen wie die Krankenversicherung und freiwillige Arbeitslosenversicherung zu gewährleisten.
Förderhöhe des Gründungszuschuss:
Die Höhe des Gründungszuschusses hängt von Deinem vorherigen Arbeitslosengeld I ab. Angenommen, Du hast zuvor 1500 Euro Arbeitslosengeld I erhalten, dann erhälst Du bei einer positiven Bewilligung des Gründungszuschusses 1.500 Euro in Förderphase 1. Zusätzlich erhältst Du einen unabhängigen Pauschalbetrag in Höhe von 300 Euro. Das bedeutet, Du erhälst insgesamt 1.800 Euro pro Monat.
Dauer der Förderung des Gründungszuschuss:
Die Förderung des Gründungszuschusses erstreckt sich über zwei Phasen:
– In den ersten 6 Monaten wird der individuell abhängige Gründungszuschuss gezahlt, der sich aus Deinem Arbeitslosengeld I ergibt.
– Während dieser Zeit werden auch die zusätzlichen 300 Euro als unabhängiger Pauschalbetrag grundsätzlich gezahlt.
– Für weitere 9 Monate kannst Du einen zusätzlichen unabhängigen Pauschalbetrag von 300 Euro beantragen. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen des Sachbearbeiters und hängt von der Nachweisbarkeit Deiner eigenen Geschäftstätigkeit ab.
Fördervoraussetzungen des Gründungszuschuss:
Um den Gründungszuschuss zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
– Du musst einen Tag arbeitslos gewesen sein und Arbeitslosengeld I erhalten haben. Arbeitslosengeld II (Hartz IV) Empfänger sind nicht förderberechtigt.
– Zum Zeitpunkt der Gründung müssen noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I bestehen. Es reicht nicht aus, den Antrag bei der zuständigen Arbeitsagentur oder ARGE mit einem Restanspruch von 150 Tagen zu stellen.
– Du benötigst eine Tragfähigkeitsbescheinigung von einer Fachkundigen Stelle, wie Unternehmensberater, Steuerberater, IHK oder HWK. Diese beurteilen die Tragfähigkeit Deiner Geschäftsidee anhand Deines Geschäftskonzepts, insbesondere der Finanzplanung.
– Beachte den Sperrvermerk: In den ersten 3 Monaten nach Deiner Kündigung erhältst Du keine Fördermittel zur Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit. Bei einer Eigenkündigung wird normalerweise ein Sperrvermerk vom Arbeitsamt eingetragen, während bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber dies in der Regel nicht der Fall ist.
Der Gründungszuschuss bietet Dir eine hervorragende Möglichkeit, Deinen Weg in die Selbstständigkeit zu finanzieren. Bereite Dich gut vor und nutze diese Chance, um Deine Geschäftsidee zu realisieren!
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FAQ Gründungszuschuss
1. Was ist der Gründungszuschuss und wer kann ihn beantragen?
Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Unterstützung für Personen, die arbeitslos sind und den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten. Um ihn zu beantragen, musst Du arbeitslos gewesen sein und Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben.
2. Wie wird die Höhe des Gründungszuschusses berechnet?
Die Höhe des Gründungszuschusses richtet sich nach Deinem vorherigen Arbeitslosengeld I. Du erhältst einen individuellen Betrag, der sich aus Deinem vorherigen Arbeitslosengeld ergibt, plus einen zusätzlichen Pauschalbetrag von 300 Euro.
3. Wie lange wird der Gründungszuschuss gezahlt?
Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen gezahlt. In der ersten Phase dauert er 6 Monate und umfasst sowohl den individuellen Betrag als auch den Pauschalbetrag. In der zweiten Phase, die 9 Monate dauert, erhältst Du nur den Pauschalbetrag. Beide Phasen müssen separat beantragt werden.
4. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um den Gründungszuschuss zu erhalten?
Du musst einen Tag arbeitslos gewesen sein, Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben und noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I zum Zeitpunkt der Gründung haben. Zudem benötigst Du eine Tragfähigkeitsbescheinigung von einer Fachkundigen Stelle.
5. Gibt es eine Sperrfrist für den Gründungszuschuss?
Ja, in den ersten 3 Monaten nach Deiner Kündigung erhältst Du keine Fördermittel zur Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit. Eine Sperrfrist wird normalerweise bei Eigenkündigung eingetragen, nicht jedoch bei Kündigung durch den Arbeitgeber.
6. Muss ich einen Businessplan vorlegen, um den Gründungszuschuss zu beantragen?
Der Businessplan spielt eine untergeordnete Rolle, da die Bewertung durch Fachleute erfolgt. Die Tragfähigkeitsbescheinigung von einer Fachkundigen Stelle ist jedoch erforderlich.
7. Wie kann ich mich auf den Gründungszuschuss vorbereiten?
Bereite Dich gut auf Deinen ersten Termin beim Arbeitsamt vor und überzeuge Deinen Sachbearbeiter von der Notwendigkeit des Gründungszuschusses. Du kannst auch das Förderprogramm AVGS nutzen, um Dein Geschäftskonzept zu optimieren.
8. Wird der Gründungszuschuss auf andere Einkünfte angerechnet?
Nein, der Gründungszuschuss ist steuerfrei und wird nicht auf andere Einkünfte angerechnet.
9. Kann ich den Gründungszuschuss nachträglich beantragen?
Nein, der Gründungszuschuss kann nicht rückwirkend zum Datum der Antragstellung bewilligt werden.
10. Wo finde ich weitere Informationen zum Gründungszuschuss?
Weitere Informationen findest Du auf der Website der Bundesagentur für Arbeit und bei Fachkundigen Stellen wie bei uns. Gerne erklären wir dir im Erstgespräch wie du den Gründungszuschuss erhalten kannst.